Durch das Physikalische Grundpraktikum soll der Inhalt der Experimentalvorlesungen angewendet und gefestigt werden.

Es sollen Erfahrungen und Fertigkeiten zum Planen, Durchführen und Auswerten grundlegender Experimente aus den Gebieten Mechanik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre und Optik erworben werden. Dies beinhaltet die Bedienung von Messgeräten, die Anfertigung von Versuchsprotokollen sowie die Nutzung von Computern zur grafischen Darstellung und Auswertung von Messreihen.

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