Institut für Grundlagen des Rechts

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© 2010 Jens Göb 




















 
Vorstellung des Instituts
- Idee und Zielsetzung -

Das im Jahre 2003 gegründete Institut für Grundlagen des Rechts widmet sich der disziplinübergreifenden Forschung und Lehre auf den Gebieten der Rechtsphilosophie und -theorie, der Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie des Religionsrechts und markiert einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Aktivitäten an der Juristenfakultät.

Es versteht sich in der Leipziger Tradition grundlagenorientierten Forschens und Lehrens auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, die mit Christian Thomasius im 17. Jahrhundert ihren Anfang genommen hat. Es will so dazu beitragen, die Vorurteile und Berührungsängste zwischen den rechtswissenschaftlichen Grundlagendisziplinen und den dahinter stehenden, allgemein sich definierenden Zweigen der Geistes- und Sozialwissenschaften abzubauen, um die Rechtswissenschaft wieder zu vernetzen und die Verpflichtung einzulösen, die der Hochschule als einem Ort institutionalisierter Erkenntnis heute zukommt.

Schon bei Christian Thomasius begegnet im Ansatz Kants Aufklärungsparole „sapere aude“, der sich auch das Institut für Grundlagen des Rechts verpflichtet weiß: "Die Weltweisheit ist so leichte, daß dieselbe von allen Leuten, sie mögen seyn, von was für Stande oder Geschlecht sie wollen, begriffen werden kann"
(Christian Thomasius, Einleitung in die Vernunftslehre, Vorrede, § 4).