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Der Vorstand des Instituts für Grundlagen des Rechts besteht aus den Inhabern von sechs Lehrstühlen der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Vorstandsmitglieder sind die Professoren Dr. Helmut Goerlich, Dr. Michael Kahlo, Dr. Bernd Rüdiger Kern, Dr. Diethelm Klesczewski und die Privatdozentin Dr. Inge Kroppenberg.
Geschäftsführender Direktor ist Professor Dr. Christoph Enders. Stellvertretender Geschäftsführender Direktor ist Professor Dr. Michael Kahlo.
Prof. Dr. iur. Christoph Enders, geb. 1957, studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs Universität in Freiburg im Breisgau.
Er promovierte 1995 und habilitierte sich 1996 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 1996 erhielt er einen Ruf der Johannes Gutenberg-Universität Mainz auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht.
Seit 1998 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne.
Seine Forschungsgebiete umfassen neben dem Umweltrecht das Bau- und Polizeirecht, das Straßen- und Wegerecht, das Staatsrecht und hierbei insbesondere Fragen der Grundrechtsdogmatik und verfassungsrechtliche Fragen der Gentechnologie.
Prof. Dr. Enders ist Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und des Arbeitskreises "Geschichte, Methode und Dogmatik des Öffentlichen Rechts". Darüber hinaus ist er Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht und Erster Vorsitzender des Instituts für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern e.V. (IVVB).
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Prof. (em.) Dr. iur. Helmut Goerlich, geb. 1943, studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Frankfurt a. M. und Hamburg.
Nach Promotion in Hamburg und Habilitation in Hannover sowie mehreren Forschungsaufenthalten in England (University College, später Wolfson College, Cambridge) und USA (J. F. Kennedy School of Government und Harvard Law School, Cambridge) war er von 1981 bis 1991 Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg sowie Privatdozent und später apl. Professor in Hannover.
1991 wurde er zum Professor für öffentliches Recht an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal ernannt, seit 1992 hat er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne.
Seine Forschungsgebiete umfassen darüber hinaus Grundlagen des Verfassungs- und Europarechts sowie vergleichendes Verfassungsrecht und Rundfunk- bzw. Medienrecht.
Prof. Dr. Goerlich ist Mitglied des Fakultätsrates, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rundfunkrechts, Mitglied des Vorstands des Instituts für Grundlagen des Rechts und Mitglied des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig.
Des Weiteren ist u.a. Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V., Berlin, Vorsitzender der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht e.V., Leipzig, sowie stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Verwaltung und Verwaltungsrecht e.V., Leipzig.
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Prof. Dr. iur. Michael Kahlo, geb. 1950, studierte von 1971 – 1976 Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt a. M.
1979 legte er sein Zweites Staatsexamen ab. Er promovierte 1988 in Frankfurt a. M. zum Thema „Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhanges bei den unechten Unterlassungsdelikten. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Kausalität menschlichen Handelns und deren strafrechtlichem Begriff“.
Die Habilitation erfolgte 1996 ebenda mit dem Thema „Die Handlungsform der Unterlassung als Kriminaldelikt. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur Theorie des personalen Handelns“.
Nach einigen Lehrstuhlvertretungen in Frankfurt a. M. und an der Philipps-Universität in Marburg nahm er 1997 den Ruf an die Juristenfakultät Leipzig an.
Seit 1999 hat er dort den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie inne.
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Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern, geb. 1949, begann 1969 das Jurastudium in Heidelberg. Während dieser Zeit widmete er sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Geschichte, weswegen die Spezialisierung auf den rechtsgeschichtlichen Bereich nur folgerichtig war.
Nachdem Prof. Kern im Sommer 1974 sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt hatte, ging er an die Universität Berlin, an der er Assistent bei Prof. Willoweit am Institut für Rechtsgeschichte wurde.
Im Winter 1975 wechselte er als Referendar an das Kammergericht Berlin. Sein zweites Staatsexamen legte er im Februar 1978 ab.
Danach wurde er Assistent bei Prof. Laufs in Heidelberg, der auch seine Promotion im Jahre 1980 – eine Biographie Georg Beselers – betreute.
Dieser war gleichfalls Betreuer seiner Habilitation in Tübingen zum Kurpfälzer Landrecht. Den Ruf an die Leipziger Juristenfakultät hat er angenommen, da er hier gute Bedingungen für seine Arbeit erwartete.
Derzeit forscht er in der Wissenschaftsgeschichte im 18. und 19. Jahrhundert im regionalen – Jena, Halle, Leipzig, Wittenberg – und überregionalen Bereich.
Dabei legt er besonderen Wert auf Strukturarbeit mit der Fragestellung, welche Fächer sich in welcher Weise durchgesetzt haben.
Im überregionalen Bereich widmet er sich zudem den Persönlichkeiten, ohne deren Existenz er Wissenschaftsgeschichte als nicht möglich ansieht.
Des Weiteren behandelt Prof. Kern momentan Fragen des Arztrechtes im allgemeinen, insbesondere Haftungsrecht, Schmerzensgeldansprüche und Transplantationsrecht.
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Prof. Dr. iur. Diethelm Klesczewski, geb. 1960, nahm 1980 das Studium der Rechtswissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg auf, das er 1985 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss.
Von 1986 bis 1990 war er Wiss. Mitarbeiter am Seminar für Rechtsphilosophie. 1990 wurde Prof. Dr. Klesczewski mit einer Dissertation zu dem Thema „Die Rolle der Strafe in Hegels Theorie der bürgerlichen Gesellschaft“ promoviert.
Nach seiner Referendarzeit kehrte er 1991 an das Seminar für Rechtsphilosophie zurück, dem er als Wiss. Assistent bis 1997 angehörte. In dieser Zeit wirkte er auch in dem Jungen Forum Rechtsphilosophie mit.
Im Jahre 1998 habilitierte er sich in den Fächern Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie mit einer Arbeit zum Thema „Selbständigkeit und Akzessorietät der Beteiligung an einer Straftat“.
Seit Mai 2001 ist Herr Klesczewski Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und europäisches Strafrecht. Prof. Dr. Klesczewski ist Mitglied des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät, dessen kommissarischer, geschäftsführender Direktor er von November 2003 bis Januar 2004 war.
Er ist stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen. Mit Wirkung zum Wintersemester 2005 wurde Prof. Dr. Klesczewski in den Fakultätsrat gewählt.
Zusammen mit dem Fachschaftsrat richtet Prof. Dr. Klesczewski seit 2000 das Fußballturnier der Juristenfakultät aus.
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