Beitragsordnung des Vereins zur Förderung des Instituts für Grundlagen des Rechts der Leipziger Juristenfakultät
§ 1 Beitragshöhe
- (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr
- für Studentinnen und Studenten 12,- €
- für übrige natürliche Personen 60,- €
(2) Spenden oder sonstige Zuwendungen, die als solche gekennzeichnet sind, werden auf den Jahresmitgliedsbeitrag nicht angerechnet.
(3) Der Vorstand legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages einer juristischen Person in einer Vereinbarung fest. Der Betrag soll die Höhe von 120,- € nicht unterschreiten.
§ 2 Beitragserhebung
- (1) Der Jahresmitgliedsbeitrag ist zum 31. März jedes Jahres fällig.
(2) Bei Eintritt in den Förderverein während des Geschäftsjahres ist der Jahresbeitrag in voller Höhe fällig.
(3) Der Kassenwart des Vereins kann auf Antrag über eine Stundung oder eine Minderung des Jahresmitgliedsbeitrags entscheiden, wenn die fristgerechte oder vollständige Beitragszahlung für das Vereinsmitglied eine Härte bedeuten würde.
Er macht seine Entscheidung aktenkundig.
§ 3 Zahlungsweise
- (1) Das Mitglied soll dem Förderverein für das Lastschriftverfahren eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Das Mitglied kann die erteilte Ermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Kassenwart führt über erteilte Abbuchungsermächtigungen gesonderte Akten.
(2) Der Kassenwart unterrichtet das Mitglied über einen eingetretenen Zahlungsverzug.
§ 4 Gültigkeit
- Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Gründungsmitglieder des Fördervereins zahlen einen Jahresbeitrag für das Jahr 2005 nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 dieser Beitragsordnung.
Leipzig, beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 8. Februar 2006.
Die Beitragsordnung zum Herunterladen: 
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