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The advisor for the obligatory internships for the Bachelor "Afrikastudien" (African Studies) and the Magister course "Afrikanistik" is Dr. Ari Awagana (awagana[at]uni-leipzig.de). PLEASE NOTE: It is obligatory (see § 6 Abs. 1 of the "Studienordnung") to consult the advisor on the terms and regulations applying to internships before beginning an internship! Please download the the registration form of your internship and bring it with you to your consultation. New: ERASMUS grants for internships abroad Excerpt from the "Studienordnung" for the main subject "Afrikanistik" in the Magister course (6. August 1998): § 5: Besonderheiten des Studienganges Afrikanistik im Hauptfach sind die Exkursionen, die Projekte, ein sechswöchiges Praktikum und ein längerer Afrikaaufenthalt (§ 6). § 6 Afrikaaufenthalt, Afrika-Studienjahr, Kurzpraktikum (1) Jeder Studierende im Hauptfach Afrikanistik absolviert während des Studiums einen obligatorischen dreimonatigen Aufenthalt in Afrika. In der Regel verwendet der Studierende dazu die vorlesungsfreie Zeit. Für diesen obligatorischen Afrikaaufenthalt - Durchführung eines Fachpraktikums in einem Entwicklungsprojekt der staatlichen oder nichtstaatlichen Zusammenarbeit (hierbei liegt die Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung des Aufenthaltes in der eigenen Verantwortung des Studierenden); - Teilnahme an einer Exkursion nach bzw. an einem Projekt in Afrika (unter der Verantwortung von Institutsmitarbeitern). Besonders begründete Abweichungen (ein durch Attest nachgewiesenes unzumutbares gesundheitliches Risiko, das dokumentierbare Scheitern intensiver Bemühungen, eine Finanzierung sicherzustellen,kurzfristige Absagen seitens der empfangenden Institution in Afrika) bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Hochschullehrers, der eine Ersatzleistung (“Äquivalent”) festlegt. (2) Dringend empfohlen wird ein Studienaufenthalt für ein akademisches Jahr an einer afrikanischen Universität; ein mindestens sechsmonatiger Studienaufenthalt an einer afrikanischen Universität wird als “Afrikaaufenthalt” im Sinne von Satz 1 anerkannt und ersetzt die Durchführung eines Fachpraktikums bzw. die Teilnahme an einer Exkursion bzw. einem Projekt in Afrika. (3) Studierende mit Schwerpunkt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Afrika sollen zusätzlich ein Kurzpraktikum von mindestens vier und höchstens acht Wochen an einer Afrika-relevanten Institution in Deutschland oder im europäischen Ausland nachweisen. Änderungssatzung zur Studienordnung für das Hauptfach Afrikanistik im Studiengang Magister Artium und zu der Anlage zur Magister rahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig Nr. 75 vom 19. Juli 2005: 1. Zu § 6 Afrikaaufenthalt Im Absatz 1 wird am Ende des Absatzes angefügt: „Vorbereitung und Durchführung des Aufenthaltes liegen in der eigenen Verantwortung des Studierenden. Vor dem Aufenthalt wird in einem Gespräch mit einem Hochschullehrer des Instituts für Afrikanistik das Thema bzw. das Ziel des Aufenthaltes schriftlich festgelegt. Eine Kontrolle der Inhalte des Aufenthaltes findet innerhalb der ersten drei Monate nach der Rückkehr des Studierenden aus Afrika statt: Der Studierende legt einen mindestens siebenseitigen Bericht über den Verlauf des Aufenthaltes und die daraus gewonnenen Erkenntnisse über Afrika vor. Die bescheinigte Annahme dieses Berichts durch zwei Hochschullehrer des Instituts für Afrikanistik ist Voraussetzung.
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