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Hintergrund

Umsetzung rassenhygienischer Pläne unter nationalsozialistischer Herrschaft

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ begann 1934 die radikale Umsetzung rassenhygienischer Pläne der nationalsozialistischen Herrschaft. Kranke und behinderte Menschen wurden ausgegrenzt, entwürdigt und vernichtet.

Zwischen 1939 und 1945 erfolgte die systematische Tötung von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung oder Lernschwierigkeiten. Medizinisches Personal war verpflichtet, kranke und behinderte Neugeborene zu melden.

Bis 1945 wurden mindestens 5.000 Kinder in über 30 sogenannten Kinderfachabteilungen getötet. Auch in Sachsen bestanden seit 1940 Kinderfachabteilungen an der Universitätskinderklinik Leipzig und an der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen.

Die Gedenkstätte an der Universität Leipzig erinnert an die Kinder, die den nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen zum Opfer fielen.

 

National:sozialisten töten Menschen mit Behinderung

Die Menschen müssen sich daran erinnern.

In Deutschland waren von 1933 bis 1945 die National·sozialisten an der Macht.

Das kurze Wort für National·sozialisten ist: Nazis.

Die Nazis waren gegen Menschen mit Behinderungen.

Die Nazis haben viele Menschen mit Behinderungen getötet.

Das böse Wort von den Nazis dafür ist: Euthanasie.

Die Nazis haben auch sehr viele Kinder mit Behinderungen getötet.

Wissenschaftler sagen:

Die Nazis haben mindestens 5.000 Kinder mit Behinderungen getötet.

Die Nazis haben auch in Leipzig Kinder mit Behinderungen getötet.

Dieses Denkmal ist ein Mahnmal.

Das bedeutet:

Die Menschen heute sollen an die getöteten Kinder denken.

Und die Menschen dürfen diese Kinder nicht vergessen.

Das Mahnmal soll auch daran erinnern:

Manche Menschen sind immer noch gegen Menschen mit Behinderungen.

Darüber sollen alle Menschen nachdenken.

Der Weg zur NS-"Euthanasie"

Rassenhygiene und Zwangssterilisation - eine Erfindung der Nationalsozialisten?

Die Ursprünge der Ideologie von Rassenhygiene und Zwangssterilisation reichen weit vor die Zeit der Nationalsozialisten zurück. Diese Konzepte basieren auf der Vorstellung, dass eine bestimmte Rasse anderen überlegen sei und das Recht habe, über sie zu herrschen. Die Nationalsozialisten adaptierten und operationalisierten diese Ideen ab 1933. Sie definierten bestimmte Bevölkerungsgruppen als "unwertes Leben" und legitimierten gesetzlich Zwangssterilisationen. Doch wer galt für sie als "unwert"? Wie gelang es den Nazis, so viele Menschen von ihren Ideen zu überzeugen? Dieses Video, Teil einer Serie, die sich mit den nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen in Hadamar befasst, beleuchtet diese Fragen.

Der Weg zur NS-"Euthanasie" - Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Propaganda

"Kindereuthanasie" Mahnmal

Fotografie eine Auschnittes des Mahnmals. Blick durch den Schreibtisch hindurch auf den kleinen leeren Kinderstuhl vor dem Schreibtisch.

Wider das Vergessen in Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft

Dieses Mahnmal gedenkt der Kinder, welche den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen zum Opfer fielen.
Der Ort soll dazu anregen, sich mit der noch heute bestehenden Ausgrenzung und Herabwürdigung von Menschen und insbesondere von Kindern mit Behinderung auseinander zu setzen.

Ausstellung: Ausgegrenzt, entwürdigt, vernichtet

Ein Dunkel der Vergessenheit umhüllte lange Zeit die nationalsozialistischen Morde und Zwangssterilisationen von Menschen mit Behinderung im Dritten Reich. Die Dauerausstellung "Ausgegrenzt, entwürdigt, vernichtet" am Campus Jahnallee bemüht sich darum, diese Geschichte ans Licht zu bringen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: 1 Ausgegrenzt, entwürdigt, vernichtet „Euthanasie“ und Zwangssterilisation in Leipzig
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Inhalt 1.	Einleitung 2.	Vom „Wert“ des Menschlichen Lebens“ 3.	Zwangssterilisation – Maßnahmen zur Gesundung des „Volkskörpers“ 4.	Zwangssterilisation vor O 5.	„Nach wochenlanger Ungewissheit plötzlich verstorben“ 6.	„Verlegt in eine andere Anstalt“ 7.	Biografien Leipziger Opfer 8.	Käte Leipoldt (1887 – 1941) 9.	Bernhard Freiherr von Hoyningen-Huene (1883 – 1940) 10.	Kinder-„Euthanasie“ 11.	Gertrud „Trudchen“ Oltmanns – ein Opfer der Kinder-„Euthanasie“ 12.	Ärzte machen Karriere 13.Gedenken und Erinnerung 14.Impressum
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: öffentlichen Wahrnehmung. Wer aber in dieser Debatte Stellung beziehen möchte, kommt nicht umhin, sich mit der historischen Dimension des Themas auseinanderzusetzen – mit der sogenannten „Euthanasie“ und mit Zwangssterilisation, die zur Zeit des Nationalsozialismus ihren Höhepunkt fanden und an denen sich auch Institutionen und Akteure in Leipzig beteiligten.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Kranke und behinderte Menschen galten zur Zeit des Nationalsozialismus als Belastung für die „Volksgemeinschaft“. „125 RM sind die Ausgaben für ein gesundes deutsches Schulkind. Ein Krüppel kostet den Staat jährlich 2.000 RM. Um wie viel Prozent teurer kommt dem deutschen Volk ein Krüppel?“ Rechenaufgaben wie diese waren in den Schulbüchern des „Dritten Reiches“ keine Seltenheit. Die schrittweise Abwertung von Kranken und Menschen mit Behinderung gipfelte schließlich in der Ermordung von 250.000 bis 300.000 Menschen – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von den Nationalsozialisten zynisch als „Euthanasie“ (griechisch für „schöner Tod“) bezeichnet. Die Idee der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ hat ihren Ursprung in der Rassenhygiene. Deren Ziel war die „Aufartung“ des eigenen Volkes, die Auslese gesunder und „hochwertiger“ Erbanlagen. Je nach Leistungsfähigkeit wurden die Menschen in Gruppen eingeteilt: Wer arbeitsfähig war, galt als „wertvoll“, Kranke und Behinderte bezeichnete man als „minderwertig“. Als „Ballastexistenzen“ waren sie zu-nehmend der Gefahr ausgesetzt, ermordet zu werden. Auf der Folie ist links ein Lexikoneintrag im Großen Brockhaus von 1934 mit Verweis auf das Werk von Binding und Hoche, sowie ein Bild der Schrift „Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens“ den Zahn der Zeit. Leipzig 1922, 2. Auflage. von Karl Binding und Alfred Hoche sichtbar.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf dieser Folie ist links ein undatiertes Foto des Leipziger Jurist Karl Binding (1841-1920) sichtbar. Außerdem eine Schautafel aus der Wanderausstellung "Blut und Rasse" von 1935 -1938 mit der Aufschrift "Alle großen Kulturen der Vergangenheit gingen nur zugrunde, weil die ursprüngliche schöpferische Rasse an Blutvergiftung abstarb" Hitler "Mein Kampf" sichtbar. Auf der rechten Seite ist ein Propagandabild, das den finanziellen Aufwand für die Pflege von Kranken und Behinderten als Argument für deren Ausgrenzung nutzt von 1936 sichtbar. Folgender Text ist lesbar. "60000 RM (Reichsmark) kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit - Volksgenosse das ist auch Dein Geld. Lesen Sie Neues Volk - Die Monatshefte des Rassenpolitischen Amts der NSDAP" Foto um 1930 der Universitätsfrauenklinik Leipzig in der Philipp-Rosenthal-Straße 55 im Leipziger Stadtteil Thonberg
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto um 1930 der Universitätsfrauenklinik Leipzig in der Philipp-Rosenthal-Straße 55 im Leipziger Stadtteil Thonberg
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwangssterilisation – Maßnahmen zur Gesundung des „Volkskörpers“ Im zweiten Jahr der nationalsozialistischen Herrschaft begann am 1. Januar 1934 mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ die radikale Umsetzung der rassenhygienischen Pläne. Mit dem Gesetz sollten als „erbkrank“ geltende Menschen unfruchtbar gemacht und an der Weitergabe ihrer angeblich defekten Erbanlagen gehindert werden, um den „Volkskörper“ gesund zu halten. Alle im Gesundheits-wesen Tätigen waren verpflichtet, „erbkranke“ Personen dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Über die Umsetzung der Unfruchtbarmachung entschieden Erbgesundheitsgerichte. Auch Hilfs- und Sonderschulen unterstützten die rassehygienischen Maßnahmen des NS-Staates. Im Kommentar des Sterilisationsgesetzes wurde gemutmaßt, dass 63% der sogenannten „Hilfsschüler“ von „angeborenem Schwachsinn“ betroffen und unfruchtbar zu machen seien. Wenn sie das Glück hatten, dieser Diagnose zu entkommen, drohte die Gefahr, durch Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit als „asozialer Psychopath“ zu gelten und deshalb sterilisiert zu werden. Bis 1945 wurden im Deutschen Reich etwa 400.000 Menschen gegen ihren Willen und oft unter Gewaltanwendung sterilisiert. Etwa 6.000 Personen starben an den Folgen des Eingriffs.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwangssterilisation vor Ort Nach der Anzeige, der für die Sterilisation infrage kommen-den Personen beim städtischen Gesundheitsamt erfolgte die Fachbegutachtung. Diese wurde im Raum Leipzig von Psychiatern der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen und Ärzten der Universitätsnervenklinik Leipzig übernommen. Die Ergebnis-se wurden an das Erbgesundheitsgericht Leipzig übermittelt, das in den meisten Fällen die Unfruchtbarmachung anordnete. Die Durchführung des chirurgischen Eingriffs fand zunächst in der Universitätsfrauenklinik und im Städtischen Kranken-haus St. Jakob statt, ab Mai 1935 dann auch in einem eigens dafür eingerichteten Operationssaal in Dösen. Zwischen 1934 und 1940 wurden insgesamt ca. 1.000 Leipziger Bürgerinnen und Bürger sterilisiert. Hiervon waren besonders „Hilfsschüler“ betroffen. Auf der rechten Seite ist die Anweisung des Staatsministers des Inneren an die Amtsärzte, dass „besonders dringliche Unfruchtbarmachungen vorzuziehen“ seien, was man am 4. Mai 1935 auch in der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen zur Kenntnis nahm, sichtbar.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf der linken Seite ist ein Foto von Dr. Fritz Guhr (1892-1941) Richter und Vorsitzender der 2. Kammer des Erbgesundheitsgerichts Leipzig von 1934 bis 1939 und daneben ein Foto von Dr. Paul Benndorf (1883-1946) Richter und Vorsitzender des 1. Kammer des Erbgesundheitsgerichts Leipzig von 1934 bis 1945 sichtbar. Rechts ist eine Schautafel zur Sterilisationspropaganda aus der Wanderausstellung "Blut und Rasse" mit der Aufschrift "Die Minderwertigen vermehren sich stärker als die gesunde Bevölkerung!" sichtbar.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Im Herbst 1939 hatten die Planungen einen Stand erreicht, der die Ermordung psychisch Kranker und Behinderter als ausdrückliches Ziel definierte. Mit einem formlosen Schreiben ermächtigte Hitler seinen Begleitarzt Karl Brandt und den Leiter der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler, die Ermordung der „unheilbar Kranken“ zu organisieren. Bouhler und Brandt schufen eine Organisation zur Durchführung der Kranken-morde, deren Auftrag intern als „Aktion T4“ bezeichnet wurde. Am 9. Oktober 1939 erfolgte ein Runderlass des Reichsinnen-ministeriums: Alle Patienten in Heil- und Pflegeanstalten, die an psychischen oder geistigen Erkrankungen litten, sollten per Meldebogen an die Berliner „T4“-Zentrale gemeldet werden. Hier entschieden drei Gutachter über das Schicksal der Opfer. Im Rahmen dieser „planwirtschaftlichen Maßnahmen“ wurden über 70.000 Menschen in eigens dafür errichtete Vernichtungsanstalten nach Pirna-Sonnenstein, Grafeneck, Hartheim, Bernburg, Brandenburg und Hadamar transportiert und dort vergast. Trotz der Geheimhaltungsbemühungen wurden die Krankenmorde bald bekannt. Nach aufkommenden Gerüchten und mehreren Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen, der die „Euthanasie“ offen kritisierte, brach Hitler die Aktion am 24. August 1941 ab. Doch auch danach gingen die Krankenmorde bis Kriegsende weiter. Die Patienten wurden nun dezentral vor Ort mit überdosierten Medikamenten oder durch Mangelernährung ermordet. Hinzu kamen weitere Zehntausende Patienten, die von deutschen Einsatzgruppen in Polen und der Sowjetunion getötet wurden. Auf der Folie befinden sich ein Foto der Berliner Tiergartenstraße 4: Zentrale und Namensgeber der Krankenmorde im Rahmen der „Aktion T4“ sowie ein Foto eines Grauen Bus der „Gemeinnützigen Krankentransport-gesellschaft GmbH“, die im Rahmen der „Aktion T4“ für die Zusammenstellung und den Versand der Verlegungslisten sowie für den Transport der Kranken in die Tötungsanstalten verantwortlich war.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf der linken Seite der Folie ist das Anschreiben „Euthanasie“-Ermächtigung von Adolf Hitler, rückdatiert auf den 1. September 1939. Eine rechtliche Grundlage für die Krankenmorde gab es nie sichtbar Rechts ist eine Landkarte mit den genauen Standorten der Tötungsanstalten. Über Zwischenanstalten wurden die Patienten in die sechs Tötungsanstalten transportiert. Aufzählung der „Euthanasie“-Anstalten mit Gaskammern Brandenburg bis September 1940 Grafeneck bis Dezember 1940 Bernburg bis August 1941 Hartheim bis August 1941 Hadamar bis August 1941 Pirna-Sonnenstein bis August 1941 Aussage des Pirnaer Leichenverbrenners Emil Hacke vom 3. März 1966: „Wenn es hieß, dass ein Transport kommt, ging unsere Gruppe, sofern sie Dienst hatte, herunter und heizte die beiden Öfen an. Das dauerte meist einige Stunden. Während der Heizarbeiten konnten wir beobachten, wenn die Kranken in den Bade- bzw. Gasraum hineingeführt wurden. An diesem Arbeitsvorgang brauchten wir uns nicht zu beteiligen, das besorgten die Pfleger. Einige der Kranken, die noch über gewisse geistige Fähigkeiten verfügten, nahmen Wasch lappen und Seife mit in den Gasraum, weil sie tatsächlich glaubten, sie kämen nun unter eine Brause. Es kam alsbald der Arzt herunter und drehte den Gashahn auf. […] Alle getöteten Kranken hatten im Genick einen Stempel, der für uns als Leichenverbrenner keine Bedeutung hatte. Wir mussten nur darauf achten, ob die Getöteten auf der Brust ein Kennzeichen hatten. Das war ein Zeichen dafür, dass der so Gekennzeichnete goldenen Zahnersatz hatte. Boehm, Karl entfernte die Goldzähne. Er riss sie mit der Zange heraus. Wir hatten ein Glas mit Desinfektionsmittel vorrätig, dort warf Boehm, Karl die Goldzähne hinein. Sie kamen dann zur Nachlassabteilung.“
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen erhielt die „T4“- Meldebögen erstmals am 1. Dezember 1939. Für alle 1940/1941 von Dösen ausgegangenen Sammeltransporte ist belegbar, dass die Patienten zunächst in Zwischenanstalten wie Wald-heim, Arnsdorf und Zschadraß und von dort in die Vernichtungsanstalt Pirna-Sonnenstein verlegt wurden, um die geplante Ermordung zu verschleiern. In den Krankenakten der Opfer wurde dies schlicht mit der Anmerkung „verlegt in eine andere Anstalt“ dokumentiert. Ab 1943 waren die Anstalten Großschweidnitz und Waldheim die letzte Station für viele hundert Leipziger Patienten, die hier durch Medikamente oder Hunger ums Leben kamen. Die Gesamtzahl der Leipziger Opfer liegt bei ca. 2.000. Zu den Opfern zählten auch viele Patienten aus Alten- und Pflegeheimen sowie aus der Städtischen Arbeitsanstalt in der Riebeckstr. 63. Die Verwicklung der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Leipzig in die „Euthanasie“-Verbrechen ist noch immer ungeklärt, da die Klinik vorwiegend für die Erstaufnahme der Patienten zuständig war und chronisch Kranke in Landesheil- und Pflegeanstalten weiter verwies. Sämtliche Kranken- und Verwaltungsakten aus dieser Zeit wurden vernichtet, was eine Aufarbeitung der Geschichte der Klinik nachhaltig erschwert. Die Leipziger Universität war eines der Zentren für die rassenhygienische Ausbildung. Auf der Folie befinden sich ein Foto Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen, geschlossenes Haus für Frauen sowie ein Foto des Hilferuf "So schnell als möglich will ich wieder nach Hause" aus der Anstalt: Meta G. war wegen „Schizophrenie“ in verschiedenen sächsischen Anstalten, u. a. auch in der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen, untergebracht. 1941 wurde sie in Pirna-Sonnenstein ermordet.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Links ist eine Standardisierter Trostbrief sichtbar. 1932 wurde die Leipzigerin Gertrud Rotschuh in die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen eingewiesen und neun Jahre später in Pirna-Sonnenstein ermordet. Um Nachforschungen zu erschweren, erhielt die Familie jedoch Post aus der Landesheilanstalt Hadamar, wo ein eigens eingerichtetes Sonderstandesamt irreführende Sterbeurkunden ausstellte. Als Todesursache wurde eine Hirnschwellung angegeben, wegen Ansteckungsgefahr sei eine Einäscherung notwendig gewesen. Recht ist der Abdruck von 4 Todesanzeigen (Hermann Schwab, Ernst Reinhold Wadel, Bernhard Siemant und Erich Schellenber) sichtbar. 1940 häuften sich die Todesanzeigen in den Leipziger Lokalzeitungen. Als Sterbeorte wurden immer wieder dieselben teils weit entfernten Standorte der geheim gehaltenen Tötungsanstalten genannt, darunter Grafeneck, Linz (Hartheim) und Pirna-Sonnenstein.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Irmgard Käte Leipoldt wurde am 24. März 1887 in Otten-dorf bei Radeburg (Dresden) geboren. 1909 heiratete sie den Theologieprofessor Johannes Leipoldt und brachte zwei Jahre später eine Tochter zur Welt. Ab 1916 wohnte die Familie in Leipzig. Wenige Jahre später zeigte Käte Leipoldt erste An-zeichen einer psychischen Erkrankung und versuchte sich das Leben zu nehmen. 1925 wurde sie in die Psychiatrische und Nervenklinik der Leipziger Universität eingewiesen und zwei Jahre später in die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen verlegt. Dort diagnostizierte man ihr Schizophrenie und beschrieb sie als aggressiv und gewalttätig. Anfang 1940 wurde sie in die Landesanstalt Arnsdorf verlegt. Hier besuchte sie ihr Ehemann, der sich zunehmend um sie sorgte – auch weil ihm die vielen Todesanzeigen in den Zeitungen aufgefallen waren. Seine Befürchtungen waren begründet. Käte Leipoldt wurde am 28. Januar 1941 in die Tötungsanstalt Pirna Sonnenstein verlegt, wo sie am selben Tag ermordet wurde. Ihr Ehemann erhielt die Todesmeldung zwei Wochen später aus Hartheim. Die fingierten Angaben zu Datum und Ort des Todes dienten der Verschleierung des Mordes. Hintergrundfoto von Käte Leipoldt sitzend in einem Schaukelstuhl
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Rechts Foto von Käte Leipoldt mit Ehemann und Tochter Ingeborg in Münster
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auszug aus dem Tagebuch von Johannes Leipoldt vom 23.10.1940: „Käthelein ist nicht ganz stumm, wie sonst, sondern gibt auf einfache Fragen einsilbige Antworten. Aber sie ist zögerlich schwach, wohl infolge der Ernährung (so sagt wenigstens die Ärztin), u. muß selbst während der Sprechzeit liegen; es soll vielen Kranken so gehen. Ich sage der Ärztin: ich sei in Sorge wegen der vielen Todesanzeigen, die jetzt in den Zeitungen stehen; sie beruhigt mich.“
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Bernhard Freiherr von Hoyningen-Huene (1883 – 1940) Bernhard Alexander Leon von Hoyningen-Huene, geboren am 18. März 1883 in St. Petersburg, studierte Jura und promovierte in Riga. 1908 wurde er Sekretär und Referent beim Gouverneur in der Hauptstadt Livlands. Er heiratete und wurde Vater von drei Kindern. Nach dem Ersten Weltkrieg und der Enteignung der adligen Güter durch den neuen Staat Lettland zog er mit seiner Familie nach Tübingen. Nach monatelanger Arbeitssuche fand er eine Anstellung bei einer Bank in Heidelberg. Hier bekam er 1927 einen ersten „Nervenzusammenbruch“. Es folgte die Kündigung, weshalb die Familie im Jahr darauf nach Leipzig umzog, wo man Bernhard von Hoyningen-Huene zum Kirchenrechtsrat ernannte. Durch die politischen Veränderungen Anfang der 1930er Jahre fühlte er sich erneut beruflich und gesellschaftlich gescheitert. Es folgten ärztliche Behandlungen wegen Depression, Angstzuständen und Verfolgungsvorstellungen. Im Februar 1937 wurde er in die Heilanstalt Leipzig Dösen eingewiesen und von dort aus in verschiedene sächsische Anstalten verlegt. Von Großschweidnitz aus wurde Bernhard von Hoyningen-Huene am 20. September 1940 in die Tötungsanstalt Pirna Sonnenstein gebracht und ermordet. Links von Foto Bernhard Alexander Leon Freiherr von Hoyningen-Huene
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Kinder-„Euthanasie“ Parallel zur „Aktion T4“ organisierten die Kanzlei des Führers und das Reichsinnenministerium die Ermordung behinderter Kinder. Mit einem Runderlass des Reichsinnen-ministeriums vom August 1939 waren Hebammen und Ärzte verpflichtet, behinderte und missgebildete Neugeborene und Kleinkinder zu melden. Später wurden auch ältere Kinder er-fasst. Über das Schicksal der gemeldeten Kinder entschieden Gutachter des „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“. Die zur Tötung ausgewählten „Reichsausschusskinder“ wurden in „Kinderfachabteilungen“ eingeliefert und nach einer kurzen Beobachtungszeit durch Nahrungsentzug oder Medikamente getötet. Bis Kriegsende fielen der Kinder- „Euthanasie“ mindestens 5.000 Kinder zum Opfer. Der „Fall K.“ 1938 oder 1939 wurde unter Leitung von Prof. Werner Catel in der Leipziger Universitätskinderklinik das erste behinderte Kind mit medizinischen Mitteln und durch Fachpersonal gezielt „eingeschläfert“. Aufgrund widersprüchlicher Angaben der Beteiligten sind eine Identifikation des Kindes sowie eine genaue Datierung der Ereignisse nicht möglich. Während der Nachkriegsprozesse diente der „Fall K.“ immer wieder als Rechtfertigung: Man habe im Interesse der Angehörigen gehandelt und den Betroffenen weiteres Leid erspart.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Linkes oberes Bild: Todesmeldung aus der Landesanstalt Leipzig Dösen: Den Tod führte man auf sogenannte „Idiotie“ zurück, mit der die zeitgenössische Medizin angeborene oder in frühem Kindesalter erworbene Intelligenzdefizite bezeichnete. Als weitere angebliche Todesursache wurde „Grippe mit Beteiligung der Atmungsorgane“ angegeben. Rechtes Oberes Bild: Viele Kinder wurden getötet, indem man einmal oder mehrfach täglich 0,3 Gramm des Schlaf-mittels Luminal verabreichte. Das Medikament wurde der Nahrung oder Getränken beigemischt oder als Zäpfchen verabreicht. Als Standard-Medikament war Luminal in allen Kliniken vorhanden. Bei leichter Überdosierung führte das Medikament nicht direkt zum Tod. Die Patienten starben erst nach zahlreichen, Tage an-dauernden Komplikationen wie Lungenstauung, oft in Verbindung mit Kreislaufversagen. Arznei-verpackung, um 1940. Rechtes unteres Bild mit Auflistung des Laborkellers: Bei der Räumung des Dösener Laborkeller 1944 fanden sich zahlreiche noch nicht sezierte Gehirne von "Reichsausschusskindern" Diese wurden zu Forschungs-zwecken an den Hirnforscher Prof. Hallervorden in Berlin weitergeleitet.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Gertrud Oltmanns wurde einige Wochen vor dem eigentlichen Geburtstermin 17. Oktober 1937 in Leipzig geboren. Sie entwickelte sich in den ersten Lebensjahren langsam, was dem diagnostizierten „Mongolismus“ (heute als Down-Syndrom bezeichnet) entsprach. Trudchen, wie sie von der Familie genannt wurde, war ein aufgewecktes Mädchen, das es liebte, mit den Geschwistern zu spielen. Vermutlich hatte die befreundete Kinderärztin, Frau Dr. Teichmann, die Meldung des Kindes als „schwachsinnig“ zunächst verhindert. Den Schulamtsärzten entging die Behinderung jedoch nicht. Die Eltern wurden massiv unter Druck gesetzt, Gertrud in eine Anstalt zu geben. Sie folgten der Empfehlung, ihre Tochter bei Prof. Catel in der Universitätskinderklinik vorzustellen. Dieser machte den Eltern Hoffnungen, durch Röntgenstrahlen das Gehirn der kleinen Getrud zum Wachsen zu bringen. Um Gertrud nicht in einer Anstalt unterbringen zu müssen, willigten die Eltern schließlich ein. Wahrscheinlich am 30. April 1943 erhielt Gertrud eine tödliche Injektion. Einen Tag später war sie tot.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto von Gertrud Oltmanns im Sommer 1939
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: In einem Kindertagebuch hielt Gertruds Vater ihre Erlebnisse und Fortschritte und schließlich auch die Eindrücke der letzten Tage ihres Lebens fest. "Am 1.Mai 1943. Menschliche Kunst und unser heisses Wünschen und Hoffen sind vergeblich gewesen. Unser Trudchen hat schon die erste Bestrahlung nicht ertragen. Sie ist danach in einen tiefen Schlaf verfallen und heute
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: früh hat das kleine Herz aufgehört zu schlagen. Wir Eltern und die grossen Schwestern konnten sie nur noch auf ihrem Totenbettchen grüssen, auf dem sie so friedlich lag, Blumen in den Händen, Blumen in den Händen. Am Dienstag, den 4. Mai haben die Eltern mit Hildegard und Brigitte Abschied von ihrem dritten Kinde genommen und den kleinen Sarg mit Blumen geschmückt, Tulpen und weissen Flieder."
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Hermann Paul Nitsche (1876 – 1948) Der in Colditz geborene Hermann Paul Nitsche war ab 1. April 1918 Direktor der Landesanstalt Leipzig Dösen. Dass knappe Ressourcen „jedes planmäßige therapeutische Handeln un-möglich machen“, beschäftigte den Psychiater schon 1929. Zu diesem Zeitpunkt leitete er bereits die Landesanstalt Pirna Sonnenstein bis zu deren Umwandlung in eine Vernich-tungsanstalt. Hier führte er 1936 eine „Sonderkost“ für nicht arbeitsfähige Patienten ein, die von den anderen sächsischen Anstalten übernommen wurde. Am 1. Mai 1933 trat Nitsche der NSDAP bei und sprach sich für die Durchsetzung der Zwangs-sterilisierung aus. Ab 1. Januar 1940 leitete er erneut die Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen. Hier entwickelte Nit-sche als unauffällige Variante des „Euthanasie“-Programms das sogenannte „Luminal-Schema“. Bei der Erprobung der töd-lichen Wirkung des Medikaments kamen im Frühjahr 1940 etwa 180 Dösener Patienten ums Leben. Nach dem Stopp der Gasmorde kam Nitsches Tötungsmethode reichsweit in zahl-reichen Anstalten zum Einsatz. Parallel wirkte er zunächst als Obergutachter und ab Dezember 1941 als medizinischer Leiter der „T4-Aktion“, bei der er die Selektion der Opfer verant-wortete. 1947 wurde Hermann Paul Nitsche vom Landgericht Dresden zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet. Werner Catel (1894 – 1981) Werner Julius Eduard Catel war ab 1933 Leiter der Universi-tätskinderklinik in Leipzig. Auf seine Initiative wurde 1940 eine „Kinderfachabteilung“ in der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen und ein Jahr später eine zweite an der Univer-sitätskinderklinik eröffnet. Zudem war Catel einer der drei Gutachter des „Reichsausschusses“. Bis 1945 wurden durch das Votum Catels und der beiden anderen Gutachter reichs-weit über 5.000 Kinder getötet. Nach 1945 bestritt Catel die Existenz der Kinderfachabteilungen. Mit gefälschten Papieren verließ er die sowjetische Besatzungszone. 1949 wurde er in Hamburg beim Entnazifizierungs-Tribunal freigesprochen. Das Gericht war „nicht der Meinung, dass die Vernichtung geis-tig völlig Toter und ‚leerer Menschenhülsen‘ […] unmoralisch“ sei. 1954 wurde Catel Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel. Nach einer Strafanzeige und einem „Spiegel“-Interview sah er sich 1960 zum vorzeitigen Ruhestand gezwungen. 1964 wur-de er endgültig „außer Verfolgung“ gesetzt, da er durch seine Mitarbeit im „Reichsausschuss“ für die Kinder nur das Beste habe tun wollen. Noch im selben Jahr äußerte er in einem Interview: „Man wird erkennen müssen, dass es menschlicher ist, die idiotischen Kinder von ihrem Unglück zu erlösen, als sie zur Qual für ihre Angehörigen vegetieren zu lassen.“
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Links ein Foto von Hermann Paul Nitsche (1876 – 1948) sowie ein Foto von Prof. Dr. med. Werner Catel (1894 – 1981), Kinderarzt, Gutachter des „Reichsausschusses zur Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ sichtbar. Auf der rechten Seite ist die Todesanzeige der Universität Kiel für Werner Catel in den Kieler Nachrichten 1981 abgebildet. Im unteren Bereich ist ein Ausschnitt des Interviews "Aus Menschlichkeit töten? SPIEGEL-Gespräch mit Professor Dr. Werner Catel über Kinder-Euthansie" mit dem Magazin DER SPIEGEL von 1964. SPIEGEL: Herr Professor, Sie wurden vor einigen Jahren im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Euthanasie-Aktionen öffentlich angegriffen. Sie räumten daraufhin Ihren Lehrstuhl in Kiel. Nun haben sie in einem Buch vorgeschlagen, der Gesetzgeber sollte dem Arzt in gewissem, genau definiertem Umfang die Tötung vollidiotischer Kinder freigeben. CATEL: Der Meinung bin ich allerdings. Freilich trifft auf die Maßnahmen, die ich für richtig halte, der Begriff "Euthanasie" eigentlich gar nicht zu. Und das, was ich fordere, hat auch mit dem, was die Verantwortlichen im Dritten Reich als Euthanasie ausgaben, nicht zu schaffen. SPIEGEL: Wie sollte dieses Gesetz, an das Sie denken, die Euthanasie-Grenze für die Kinder ziehen? CATEL: Zunächst muß ärztlich festgestellt sein, daß bei dem betreffenden Kind keine seelische Regung vorhanden ist. Solche Feststellungen sind bei der Geburt häufig noch nicht möglich. Oft wie man also monatelang warten müssen, wieder und wieder untersuche
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto der Gedenkstätte "Die Wiese Zittergras" im Leipziger Friedenspark. Die äußere Umsetzung bilden zwei streng geschnittene Hecken. Im Inneren befindet sich ein dichtes Gräserfeld, durch das sich ein schmaler „Lebens-Pfad“ schlängelt, auf dessen halbem Weg eine Schriftplatte an die Opfer der Kinder-„Euthanasie“ erinnert. Foto vom Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 8. Mai 2008. Schon seit vielen Jahren en ga gieren sich verschiedene Leipziger Akteure für die Aufarbeitung und die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen, darunter der Behindertenverband Leipzig e. V., Foto vom Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 8. Mai 2008.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Urnenfunde und Gedenkort auf dem Ostfriedhof 1998 erhielt die Forschung zu den „Euthanasie“-Verbrechen in Leipzig durch einen zufälligen Fund von 35 Urnen von ehemaligen Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen auf dem städtischen Ostfriedhof neuen Auftrieb. Hier erinnert seit 2008 ein Grabmal mit zwei Bronzetafeln an die Leipziger Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“. Gedenken im Friedenspark 2006 beschloss die Stadt Leipzig aufgrund der tragenden Rolle, die den in der Stadt ansässigen Institutionen im Rahmen der Kinder-„Euthanasie“ zukam, einen Gedenkort zu schaffen. Da sich die größte bisher gefundene Urnengruppe mit etwa 100 Grabstellen auf dem Areal des ehemaligen Neuen Johannis-friedhofs (heute: Friedenspark) befindet, wurde hier 2011 ein Gedenkort für die Opfer der Kinder-„Euthanasie“ eingeweiht. Stolpersteine und Stolperschwelle Seit 2006 erinnern in Leipzig sogenannte „Stolpersteine“ an ehemalige Bewohner der Stadt, die vom NS-Regime verfolgt und ermordet wurden. Hierzu zählen auch die „Euthanasie“- Opfer, für die im Stadtgebiet bisher 17 Steine an 12 Orten verlegt wurden. Gegenüber der ehemaligen Heil- und Pflege-anstalt Leipzig Dösen wurde 2016 eine Stolperschwelle ver-legt, die das Ausmaß der Verbrechen an den Patienten verdeutlicht, die hier zwangssterilisiert, ermordet und von hier aus „in andere Anstalten“ verlegt wurden. Auf der Folie ist ein Foto des Gedenksteins zur Erinnerung an die in den umliegenden Grabfeldern ruhenden Leipziger Opfer der „Euthanasie“ auf dem Ostfriedhof sowie eine Stolperschwelle vor der ehe- maligen Heil- und Pflegeanstalt Leipzig Dösen.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auftraggeber: Prof. Dr. Thomas Hofsäss, Prorektor für Bildung und Internationales, Universität Leipzig Projektleitung: Prof. Dr. Alfons Kenkmann, Historisches Seminar, Professur für Didaktik der Geschichte, Universität Leipzig Wissenschaftliche Konzeption: Prof. Dr. Alfons Kenkmann, Elisabeth Luther Projektassistenz: David Beck Gestaltung, Produktion: Irmhild Hockemeyer, Manfred Hendricks (SNT Media Concept GmbH) Ein besonderer Dank gilt: Sven Bärmig, Achim Beier, Dr. Boris Böhm, Birgit Horn-Kolditz, Gunter Jähnig, Prof. Dr. Franz-Werner Kersting, Sophia König, Thomas Müller, Gesine Oltmanns, Ulrich Rottleb, Dr. Dietmar Schulze, Michael Schmittdiel, Thomas Seyde, Helmut Stein Quellengeber: Archiv Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein, Bundesarchiv Berlin, Stadtarchiv Leipzig, Staatsarchiv Leipzig, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Stiftung Deutsches Hygienemuseum, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wies baden, Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Karl-Sudhoff-Institut der Universität Leipzig, Bayer AG Leverkusen, Kieler Nachrichten, Thomas Müller, Dr. Dietmar Schulze, Thomas Seyde, Helmut Stein, Gunter Jähnig

Gedenkorte zur "Euthanasie" in Leipzig